Auf dieser Page finden Sie Informationen, die für die Planung Ihres Bauvorhabens in der Oberlinder Straße 84 in 96515 Sonneberg auf einem der Teilgrundstücke wichtig sind. Sie sind aber wertvoll als Grundlage für Ihre Gespräche mit Behörden und Versorgern. Alle Angaben auf dieser Webseite erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Die Informationen sind in die folgenden Abschnitte gegliedert:
A. WICHTIGE VORABINFORMATIONEN
B. PREIS PRO QM
C. LAGE DES GESAMTGRUNDSTÜCKS (Flurstück 1830/13) GEMÄß LIEGENSCHAFTSKATASTER
D. AKTUELLER STAND DER PLANUNG AUS BAURECHTLICHER SICHT GEMÄß BAUVORBESCHEID
E. STROM UND GAS
F. FRISCH-, REGEN- UND ABWASSER
G. TELEKOMMUNIKATION
H. INFORMATIONEN ZUR HISTORIE DER ÜBERPLANUNG DES GRUNDSTÜCKS FÜR WOHNZWECKE
A. WICHTIGE VORABINFORMATIONEN
Wichtig: Die Informationen auf dieser Seite sind zwar gründlich recherchiert, jedoch kann eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nicht übernommen werden. Bei Interesse an einem unserer Teil-Grundstücke ist Ihre eigene Recherche z.B. bei Versorgern und Behörden unerlässlich. Sie erwerben Ihr Teil-Grundstück direkt vom Eigentümer. Auf das jeweilige Teil-Grundstück fällt keine Maklercourtage an.
Wichtig: Über Ihren konkreten Bauantrag entscheidet direkt das Bauverwaltungsamt im Landratsamt Sonneberg, das mit seinem positiven Bauvorbescheid den Weg für die Wohnbebauung geebnet hat.
Wichtig: Die Grundstücke 4 und 3 (siehe Bilder 2 und 3 a auf dieser page) können ggf. zusammen erworben werden. Damit ist eine ziemlich einzigartige Verbindung von Wohnen und Arbeiten in Oberlind auf dem dann 1.879 qm großen Grundstück in einem Wohnhaus und einem zweiten Haus für ruhiges Gewerbe möglich.
Wichtig: Das mit ‚Grundstück 2‘ benannte Teilgrundstück ist verkauft; es hat inzwischen die eigene Flurstücknummer 1830/20 bekommen. Auf diesem Grundstück wurde im Juni 2024 mit dem Bau eines Einfamilienhauses begonnen.
B. PREIS PRO QM
Für die insgesamt vier Grundstücke der 1. und 2. Baureihe liegt ein positiver Bauvorbescheid des Landratsamts Sonneberg vor.
Der m²-Preis für das ca. 1.014 m² Grundstück 1 in der 1. Baureihe beträgt 80,- Euro.
Das 740 m² Grundstück 2 in der 1. Baureihe ist verkauft. Hier wurde in 2024 ein Einfamilienhaus errichtet.
Der Preis für die übrigen Grundstücke 4 und 5 in der 2. Baureihe und Grundstück 3 in der 3. Baureihe ist gegenwärtig noch offen.
Bild 3 a weiter unten auf dieser Page zeigt teils alternative Überlegungen für Ver- und Entsorgungsleitungen für jedes der noch erhältlichen Teilgrundstücke. Dass das Gesamtgrundstück an einer Hauptstraße liegt (Oberlinder Straße) und dass auf dem Gesamtgrundstück ohnehin bereits diverse Ver- und Entsorgungsleitungen liegen, ermöglicht unterschiedliche Möglichkeiten für die Planung der Hausanschlüsse. Denn hier besteht bei einigen Bestandsleitungen, die auf Ihrem zukünftigen Grundstück verlaufen, die Möglichkeit, an diese anzuschließen. Welche das sind, können Sie mit der likra und den WWS besprechen. Hier änderte sich im Zeitablauf so manche Vorstellung.
Für das Grundstück 3 in der 3. Baureihe ist noch kein Bauvorbescheid beantragt. Bei Grundstück 3 ist denkbar, dass beide Grundstücke der 2. Baureihe etwas kürzer nach unten reichen, der am unteren Ende des Gesamtgrundstücks derzeit eingezeichnete 3,00 m breite Weg um einige Meter breiter wird und diese Fläche dem Grundstück 3 zugeschlagen wird. Somit könnte dieser deutlich verbreiterte Weg zum großen Teil z.B. die Funktion von Parkflächen übernehmen – für ein ruhiges Gewerbe im Gebäude wie Steuerberater, Architekt u.ä. auf Grundstück 3 eventuell ein großer Vorteil für deren Kunden. Natürlich würde dieser Weg mit Parkflächen weiterhin als Zuwegung zu Grundstück 4 dienen müssen.
C. LAGE DES GESAMTGRUNDSTÜCKS (Flurstück 1830/13) GEMÄß LIEGENSCHAFTSKATASTER
Bild 1 – Auszug aus dem Liegenschaftskataster vom 17.05.2021, nunmehr ohne Sonni-Sozialgebäude. © GeoBasisDE / TLVermGeo.
Bei Flurstück 1830/13 handelt es sich um das 4.619 qm große Grundstück. Nach dem Verkauf von Teilgrundstück 2 wurde das dann nur noch 3.879 qm große Grundstück am 04.04.2024 im Fortführungsnachweis auf Flurstück 1830/21 umbenannt.
Bei Flurstück 1830/12 handelt es sich um eine Bushaltestelle.
Flurstück 1834/5 ist eine private Straße, für die wir und damit nach Erwerb Sie das Geh- und Fahrrecht zu Ihrem Grundstück besitzen.
Den Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Bild 1) zeigen wir mit freundlicher Genehmigung des Thüringer Landesamts für Vermessung und Geoinformation. Hier werden alle Grenzsteine sowie der Grenzverlauf dieses insgesamt 4.619 qm großen Grundstücks dargestellt.
D. AKTUELLER STAND DER PLANUNG AUS BAURECHTLICHER SICHT GEMÄß BAUVORBESCHEID
Vorweg: zwischen dem Bauvorbescheid, den wir bekommen haben, und dem Baubescheid, den Sie für Ihr konkretes Hausbauprojekt beantragen werden, besteht ein Unterschied. Denn der Baubescheid ist viel detaillierter als der Bauvorbescheid. Im Bauvorbescheid wurde als eine der wichtigsten Festlegungen festgezurrt, dass hier grundsätzlich die Errichtung von 4 EinfamilienWOHNhäusern in den ersten beiden Baureihen möglich ist und wie weit die EinfamilienWOHNhausbebauung in Richtung Gewerbegebiet überhaupt gehen darf. Wie groß dann letztendlich diese 4 Baufenster und wo sie genau platziert sind, das ist im Bauvorbescheid vom 19.08.2019 sozusagen vom Prinzip her festgelegt. Was das betrifft, ist der Bauvorbescheid relativ offen gehalten und will die Bauherrschaften nicht unnötig einengen. Das hat zur Folge, dass die Baufenster zu Ihren Gunsten noch veränderbar sind, natürlich unter Berücksichtigung aller Vorschriften. Grundsätzlich jedoch sind die Baufenster schon jetzt groß ausgelegt, so dass darin sehr viele verschiedene Hausgrundrisse denkbar und möglich sind.
Laut Bauvorbescheid dürfen in der 1. und 2. Baureihe gemäß Bild 2 insgesamt 4 Einfamilienwohnhäuser mit 2 Vollgeschossen gebaut werden – und zwar jeweils innerhalb der in Bild 2 eingezeichneten grau getönten Rechtecke mit den Maßen 13,00 x 18,00 m (Grundstück 1), 13,00 x 18,00 m (Grundstück 2 – bereits verkauft), 14,50 x 12,75 m (Grundstück 4) und 15,60 x 12,75 m (Grundstück 5). Diese Maße sind zunächst einmal die wahrscheinlich maximalen Maße für die Einfamilienwohnhäuser, mithin also die Baufenster. „Wahrscheinlich“, weil sich in Gesprächen mit dem Bauverwaltungsamt gezeigt hat, dass diese Baufenster unter Umständen sogar noch größer sein können. Sie können aber natürlich auch kleiner bauen – und Sie können auch größer bauen. So haben Sie einen großen Spielraum für die Festlegung der Größe Ihres neuen Hauses und seiner jeweiligen Lage innerhalb der grau getönten Rechtecke oberhalb der blauen 53m/ 46 m Linie in Bild 2. Und so auch genug Platz für z.B. ein zusätzliches Home Office in Ihrem Haus.
Bild 2: Klicken Sie auf diesen Plan, um eine größere Version aufzurufen. Mit STRG und + können Sie den Plan beliebig vergrößern.
Achtung: Durch Verkauf und Einmessung des Grundstücks Nr. 2 wurde die Grenze zwischen 1. und 2. Baureihe etwas hochgeschoben. Bild 2 ist also nicht mehr ganz aktuell. Der positive Effekt ist, dass die Baufenster in der 2. Baureihe nun etwas größer sind als in Bild 2 angegeben. Die Tiefe dieser Baufenster ist nun größer als 12,75 m und geht in Richtung 14,05 m – unter Einhaltung der 53m/ 46 m-Linie. Dadurch hat sich Grundstück 1 von ca. 1.080 qm auf ca. 1.014 qm verkleinert. Diese neuen Baufenster sind in Bild 3a dargestellt.
Der genaue Zuschnitt der Grundstücke in der 2. Baureihe ist auf Wunsch in engen Grenzen eventuell noch veränderbar.
Wir haben die Grenzen dieses Gesamtgrundstücks zunächst eigenhändig vermessen, die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen nachvollzogen auf der Grundlage der Planauskünfte der Versorgungsunternehmen und alles in unsere vorläufigen Planzeichnungen (Bild 2, 3 a und 3 b) eingezeichnet. Die Bemaßungen sind daher unverbindlich – die maximalen Maße der Häuser und ihre Lage in der ersten und zweiten Baureihe sind vom Landratsamt Sonneberg im Bauvorbescheid abgesegnet, könnten jedoch im Rahmen der noch von Ihnen für Ihr Grundstück mit unserer Genehmigung in Auftrag zu gebenden Teilungsvermessung nach den entsprechenden Einmessungen von Fachleuten und präzisen Feststellungen der tatsächlichen Lage von Leitungen wie Gas, Trink-, Regen- und Abwasser noch etwas korrigiert werden müssen. Diese Baufenster könnten also etwas kleiner, aber auch etwas größer werden. Auch deshalb sind die Baufenster und damit die Häuser so groß geplant, damit auf jeden Fall auch bei Korrekturen im Rahmen Ihrer Bauvoranfrage und/ oder Ihres Bauantrags reichlich Wohnraum vorhanden sein wird.
Der Plan (Bild 2 wie in der Bauvoranfrage genehmigt; die Bilder 3 a und 3 b zeigen die aktuelle Weiterentwicklung) zeigt die Lösung, die im August/ September 2019 mit den Baubehörden in Landratsamt und Rathaus erreicht wurde, nachdem zunächst eine Wohnbebauung über unser Grundstück hinaus und dann die etwas weitergehende in Bild 4 (siehe unten) gezeigte EFH-Lösung vom Rathaus Sonneberg abgelehnt worden waren. Der Plan (Bild 2, 3 a und 3 b) dient derzeit weiterhin nur einer guten Orientierung und muss in Bezug auf die ganz präzise festgehaltenen Verläufe der Versorgungsleitungen natürlich durch die Vor-Ort-Feststellungen von WWS und Likra ersetzt werden. Diese haben WWS und Likra Anfang 12/2021 zugesagt und kurze Zeit später durchgeführt.
Es sollte also seitdem eine immer präzisere Feststellung bzw. Bestätigung der vorhandenen Leitungsverläufe durch die Fachleute der Versorger geben, die für die folgende Trennungsvermessung für die Abtrennung Ihres Grundstücks von Bedeutung sind. Niemand bei den Versorgern rechnete mit großen Verschiebungen, aber die Lage der Baufenster sollte von vornherein alle Abstandsforderungen der Versorger zu ihren Leitungen präzise und im Zweifel großzügig berücksichtigen. Dieses Vorgehen hat sich für die Bauherren bei Grundstück 2 bewährt.
Die Standortstellungnahme der Likra Sonneberg wurde am 03.06.2021 (siehe unten E. Strom und Gas) ausgefertigt, die Standortstellungnahme der Wasserwerke Sonneberg am 13.08.2021.
Auch die Angabe der Größe der einzelnen Grundstücke in qm ist derzeit – mit Ausnahme der 740 qm von Grundstück 2 – noch nicht absolut genau, wird aber im Zuge der Abteilung Ihres Grundstücks durch die von Ihnen mit unserer Genehmigung zu beauftragende Trennungsvermessung präzisiert. Umgekehrt ist vom Prinzip her wie z.B. bei Grundstück 1 auch Folgendes möglich: Sie wünschen sich, dass dieses Grundstück statt 1.014 qm z.B. nur 970 qm groß sein soll – dann wird die untere Grenze von Grundstück 1 etwas nach oben verschoben.
Die blaue 53m/ 46m Linie ist die Grenze in Bild 2, 3 a und 3 b, unterhalb der gemäß Bauvorbescheid keine EinfamilienWOHNhaus-bebauung zulässig ist. Deshalb enden die beiden auf den Grundstücken 4 und 5 eingezeichneten Häuser bzw. Baufenster der 2. Baureihe genau dort. Natürlich sind Garage oder Carport und weitere nicht-bewohnbare Einheiten wie z.B. Schuppen und Gartenhäuschen sowie reichlich Garten unterhalb dieser Linie zulässig. Es ist aber zu beachten, dass auf den 5 Grundstücken (nach der Teilung) die bestandsgeschützte Trinkwasserleitung, Regenwasserleitung, die Gashochdruckleitung sowie die Abwasserleitung auf Grundstück 2 nicht überbaut werden dürfen und für eine Bebauung ein gewisser Abstand zu ihnen eingehalten werden muss – der genau aus den Standortstellungnahmen hervorgeht. (Dasselbe gilt auch für die noch zu verlegenden neuen unterirdischen Leitungen zur Anbindung der anderen Häuser.) Das sollte für die 5 Häuser aber unproblematisch sein und ist mit Mindestabständen von 3 m und mehr bereits großzügig berücksichtigt. Bei Garagen, Schuppen u.ä. sowie Tiefwurzlern ist aber auch Abstandwahren zur bestandsgeschützten Trinkwasserleitung, Regenwasserleitung, Gashochdruckleitung und Abwasserleitung angesagt. Auch das ist im Detail den Standortstellungnahmen der Versorger zu entnehmen, die Sie für Ihr konkretes Projekt aktuell anfordern können. Wer will, kann für sein Teilgrundstück auch eine Verlegung der auf seinem Grundstück liegenden Leitungen bei dem zuständigen Versorger in Auftrag geben. Aber die Grundstücke sind so groß, dass man sich die Kosten für eine solche Verlegung eigentlich gut sparen kann.
Wichtig: das unten links in der 3. Baureihe eingezeichnete Grundstück 3 ist nicht Bestandteil unserer Bauvoranfrage gewesen. Es ist derzeit nur zur Information eingezeichnet, aber bereits detailliert mit dem Bauverwaltungsamt im Landratsamt vorbesprochen und wird möglicherweise mit einem ruhigen gewerblichen Klein-Betrieb in einer noch zu genehmigenden Größe belegt werden. Das könnte z.B. für Freiberufler ein Architekten- oder Steuerberaterbüro oder auch ein ruhiges Gewerbe sein. Dazu wird zu einem späteren Zeitpunkt eine separate Bauvoranfrage beim Bauverwaltungsamt des Landratsamts Sonneberg gestellt werden.
Die Lösung für die Leitungserschließung der Teilgrundstücke hat in der Planung durch zahlreiche Gespräche mit WWS und likra sehr konkrete Formen angenommen. Hier könnten wir mit einer bis zu 3 m breiten Erschließungstrasse arbeiten, die zwischen Grundstück 1 und 2 verläuft, etwas in Grundstück 4 hineinragt und so sehr gute Lagen für die Hausanschlüsse mindestens für die Hinterliegergrundstücke der 2. Baureihe ermöglicht. In den folgenden Bildern 3 a, 3 b und 3 c bekommen Sie einen Überblick:
Bild 3 a – Stand 26.04.2024: Eine Darstellung der derzeitigen Planung der internen Erschließung mit Fokus auf Grundstück 1 in der 1. Baureihe. Klicken Sie auf diesen Plan, um eine größere Version aufzurufen. Mit STRG und + können Sie den Plan beliebig vergrößern.
Das Baufenster in der 3. Baureihe ist rot schraffiert, weil es derzeit noch nicht im Rahmen eines Bauvorantrags beantragt wurde. Ein Gebäude in diesem Baufenster darf nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten (hier: zwei Vollgeschosse) von insgesamt nicht mehr als 400 m2 Grundfläche haben. Ob die likra wegen des neuen Gebäudeenergiegesetzes eine Gasleitung verlegen wird, muss bei Bedarf direkt mit der likra geklärt werden. Aktuell ist nur Strom, aber keine Gasleitung für die Erschließungstrasse geplant. In Deutschland geht derzeit so mancher Versorger auf Abstand zum Neuverlegen von Gasleitungen. Ein Zurück zum Verlegen neuer Gasleitungen kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, z.B. wenn Änderungen am GEG erfolgen.
Bild 3 b: Diese Vergrößerung zeigt eine vergrößerte, mögliche, stilisierte Darstellung der internen Erschließung mit Leitungen noch einmal mit Fokus auf den oberen Teil der Erschließungs-Trasse. Die genaue Lage, der genaue Verlauf, die Durchmesser und die genauen Abstände der Leitungen sowohl nebeneinander als auch über- und untereinander werden in einer Feinplanung von zugelassenen Fachleuten ausgearbeitet werden. Auch wenn aktuell nicht mit Gas geplant wird, lassen wir die Gasleitung in dieser Zeichnung, weil sich das wieder ändern kann.
Als nächstes soll das zweite Grundstück der 1. Baureihe verkauft werden – hier das ca. 1.014 qm große Grundstück 1.
Hier ist in engen Grenzen noch eine Verschiebung der unteren Grenze zum Nachbargrundstück 4 nach oben möglich, solange Grundstück 4 in der 2. Baureihe noch nicht verkauft ist. Bei Interesse ist natürlich auch jederzeit der Erwerb der übrigen drei Grundstücke in der 2. und 3. Baureihe möglich.
Bild 3 c: Dieses Bild zeigt das jetzt nur noch ca. 1.014 qm große Grundstück 1 (gelb schraffiert) überblickartig in der Nachbarschaft. Es liegt direkt an einer ca. 69 m langen Bushaltestelle, die wiederum direkt an der Oberlinder Straße liegt.
Bild 3 d: Dieses Bild zeigt das jetzt nur noch ca. 1.014 qm große Grundstück 1 (gelb gefärbt) vergrößert und mit Fokus auf die direkte Umgebung, vor allem als Teil des noch weiter zu teilenden 4.619 qm großen Gesamtgrundstücks. Die hier im Bild rechts mit Oberlinder Straße bezeichnete Straße (Flurstück 1834/5) ist eine nicht-öffentliche Straße, für die wir mit dem Gesamtgrundstück ein Geh- und Fahrrecht besitzen – und damit auch die Erwerber von Grundstück 2, 3, 4, und 5. Die Oberlinder Straße als öffentliche Hauptstraße liegt oberhalb von Grundstück 1 und dem rechts daneben liegenden Grundstück 2 und oberhalb der direkt an diese beiden Grundstücke grenzenden Bushaltestelle (Flurstück 1830/12).
E. STROM UND GAS
Die Standortstellungnahme der likra vom 03.06.2021 liegt vor und kann in Kopie von uns angefordert werden – es ist uns nicht erlaubt, diese Dokumente auf dieser page zu zeigen. Die likra wird die einzelnen Grundstücke nach der Teilung des Gesamtgrundstücks gern mit Strom versorgen. Wie die Lage in Bezug auf Erdgas ist, sollten Sie vor dem Hintergrund der nicht unbedingt übersicthlichen Entscheidungsprozesse der Bundesregierung bei der likra erfragen. Hier ist der Stand per 26.05.2024, dass die likra vom Verlegen neuer Gasleitungen auf unserem Grundstück Abstand nimmt.
Auf dem Plan in Bild 2 ist zu erkennen, dass wir großzügig geplant haben – und zwar nicht nur in Bezug auf die Größe der Einfamilienhäuser/ Baufenster und Garagen bzw. Carports, sondern auch in Bezug auf die Abstände der Bauten zu den verschiedenen Bestandsleitungen, die bereits über das Grundstück verlaufen. Hier haben wir stets mindestens 3 m vorgesehen, obwohl teilweise weniger gefordert ist – wie z.B. bei der Gashochdruckleitung 2,5 m beidseitig zur Trassenachse (Stand 2021). Die Baufenster können nur noch aufgrund von neuen Erkenntnissen zu den vor Ort genau festgestellten Leitungsverläufen der Trink- und Regenwasserleitung sowie der Gashochdruckleitung verändert werden. Was nicht unbedingt Verkleinerung bedeuten muss.
F. TRINK-, REGEN- UND ABWASSER
Die Standortstellungnahme der Wasserwerke Sonneberg vom 13.08.2021 liegt vor und kann auch in Kopie von uns angefordert werden. Hier sind genaue Vorgaben für Trink-, Regen- und Abwasserleitungen gemacht worden. Auch hier haben wir zunächst mindestens 3 m Abstand zu den Baufenstern vorgesehen, und hier ist mit Mindestabständen von 0,4 m für die Näherung und 0,2 m für die Kreuzung deutlich weniger vorgesehen. Es ist aber auch wichtig zu wissen, dass Sie mit unserer Genehmigung für das von Ihnen favorisierte Baugrundstück jederzeit eine Bauvoranfrage bzw. einen Bauantrag stellen können und so Ihre Vorstellungen mit der zuständigen Baubehörde, den Wasserwerken Sonneberg und der likra besprechen könen – und zwar ohne dass Sie das Teilgrundstück bereits gekauft hätten.
Von Wolkenrasen im Norden kommend wurde in 2012 laut Informationen der WWS in die Oberlinder Straße bis zwischen Oberlinder Straße 91 und 93 (gegenüberliegende Straßenseite) bereits ein komplettes Trennwassersystem eingebaut, sprich Schmutzwasser- und Regenwasserleitungen sind getrennt. Man sah das auch an den leicht unterschiedlichen Farben des Fahrbahnbelags. Dieser Punkt liegt geschätzt in der Mitte der Oberlinder Straße vor unserem Gesamtgrundstück. Das heißt, dass das nördliche (linke) Haus (Grundstück 1) an der Oberlinder Straße 84 in der 1. Baureihe auf unserem Grundstück nach damaliger WWS-Auskunft bereits jetzt direkt ins Trennwasssersystem entwässern könnte. Dieses Grundstück 1 kann kurzfristig nach einer Trennvermessung vom übrigen Gesamtgrundstück abgetrennt und separat von der öffentlichen Oberlinder Straße her erschlossen werden. Grundstück 2 ist nach dem Verkauf und der im Frühjahr 2024 erfolgten Trennvermessung vom übrigen Gesamtgrundstück abgetrennt.
Aber auch auf dem Gesamtgrundstück ist eine Regenwasserentwässerung ins Regenwasserrohr, das auf unserem Grundstück nach Westen in Richtung Steinach liegt, nach neuester WWS-Standortstellungnahme (Stand 2021) möglich. Auch kann auf unserem Grundstück die Abwasserentwässerung in den dort vorhandenen Schmutzwasserkanal vorgenommen werden. Des Weiteren ist auch die Trinkwasserversorgung über den auf unserem Grundstück liegenden Leitungsbestand möglich. Bild 3 a und 3 b geben graphisch Aufschluss über verschiedene Möglichkeiten.
Wie die Ver- und Entsorgung auf dem jeweiligen Teilgrundstück letztendlich konkret vorgenommen wird, wird sich aus Gesprächen zwischen Ihnen, Ihrer Baufirma bzw. Ihrem Architekten, den Versorgern WWS und likra sowie dem Bauverwaltungsamt im Landratsamt Sonneberg ergeben.
G. TELEKOMMUNIKATION
Für die 5 Baufelder ist die Versorgung durch die Telekom mit DSL-Kupferleitungen (vom öffentlichen Boden kommend und zu den Teilgrundstücken gehend) sowie mit Glasfaserleitungen (für die innere Erschließung der 5 Grundstücke nach der Teilung) zu planen. Die Telekom ist gemäß Stand 2021 in diesem Anschlussgebiet noch nicht in der Lage, Glasfaseranschlüsse auf dem öffentlichen Grund zu betreiben. Das Verlegen von Glasfaserkabeln als Option für die Zukunft sollte allerdings wie gesagt für die innere Erschließung Ihres Teilgrundstücks geschehen, so dass ein späterer Anschluss Ihres Hauses an ein Glasfasernetz bereits jetzt gut vorbereitet ist. Dies ist übrigens eine von der Telekom seit Jahren betriebene „Vorsorge“, um die man sich aber selbst aktiv kümmern muss: das Verlegen von sog. Speedpipes. In Sonneberg tut sich immerhin etwas beim Thema Glasfaser – siehe Gigabit-Anschlüsse per Glasfaser.
H. INFORMATIONEN ZUR HISTORIE DER ÜBERPLANUNG DES GRUNDSTÜCKS FÜR WOHNZWECKE
Nachdem die Stadt Sonneberg klargemacht hatte, dass sie einer großflächigen, über unser 4.619 qm großes Gesamtgrundstück hinausgehenden Wohnbebauung auf keinen Fall zustimmen würde, haben wir das Projekt nur noch auf unser 4.619 m² großes Grundstück beschränkt und somit kleiner geplant und als Bestandteil unseres Antrags auf Bauvorbescheid am 15.04.2014 die folgende Planzeichnung eingereicht. Aufgrund der Größe der Bebauung in der 2. Baureihe hatte dann auch hier die Stadt Sonneberg ihr Veto eingelegt und damit den Plan zeitlich erheblich, ohne Not und über Jahre hinweg verzögert:
Bild 4 – dieser Plan vom 15.04.2014 wurde damals nicht genehmigt.
Eigene Zeichnung, daher keine Gewähr und nur zur Information.
Bild 5 – eigene Zeichnung, daher keine Gewähr und nur zur Information: Leitungen auf frago-Grundstück ohne das in 2014 abgerissene Sonni-Sozialgebäude (Stand 2014).
Die Stromleitung unten rechts hat keinerlei Funktion mehr… falls sie dort überhaupt noch liegt.
Bild 6 – eigene Zeichnung, daher keine Gewähr und nur zur Information: Leitungen auf frago-Grundstück mit dem alten Sonni-Sozialgebäude. Das große schwarze Rechteck in der Mitte des Gesamtgrundstücks zeigt den früheren Umriss des seit 2014 abgerissenen Sonni-Sozialgebäudes.
Bildernachweis:
Bild 1: Auszug aus dem Liegenschaftskataster vom 17.05.2021
Bild 2: Plan laut Vorbescheid aus 2019 mit der 53m/ 46m-Begrenzungslinie für Wohnbebauung
Bild 3 a: Eine Darstellung der derzeitigen Planung der internen Erschließung – Stand 26.04.2024. Was dann zum jeweiligen Zeitpunkt Ihrer Planung gewünscht und möglich ist, muss mit Behörden und Versorgern abgestimmt werden.
Bild 3 b: Diese Vergrößerung zeigt die vergrößerte stilisierte Darstellung der derzeitigen Planung der internen Erschließung mit Leitungen. So wird für die ordnungsgemäße Erschließung aller Teilgrundstücke auf Flurstück 1830/13 Sorge getragen. Ob neue Gasleitungen an die neuen Häuser verlegt werden, ist derzeit fraglich.
Bild 3 c: Grundstück 1 mit 13 x 8 m großem Baufenster gelb schraffiert
Bild 3 d: Vergrößerung Grundstück 1 mit 13 x 8 m großem Baufenster gelb schraffiert
Bild 4: Planzeichnung unseres Antrags auf Bauvorbescheid am 15.04.2014. Dieser Antrag wurde damals nicht positiv beschieden.
Bild 5: Leitungen auf frago-Grundstück ohne das in 2014 abgerissene Sonni-Sozialgebäude. An die auf dem Grundstück verlaufende Gashochdruckleitung können private Häuslebauer nicht andocken.
Bild 6: Leitungen auf frago-Grundstück mit dem alten Sonni-Sozialgebäude
Bei Fragen wenden Sie sich gern an Herrn Frank Lange –
per Tel. 040 8405 1864, via E-Mail an info@bauen-in-oberlind.de.